Flugreisen mit Bello und Co

Der Sommer ist bekanntlich die beliebteste Reisezeit. Dies gilt natürlich auch für Haustierbesitzer. Besonders aber bei Flugreisen müssen Herrchen und Frauchen einige Richtlinien beachten, denn einfach Hund oder Katze im „Handgepäck“  mit in das Flugzeug zu nehmen geht nicht.
Wenn Haustiere mit auf Flugreisen gehen sollen, so benötigen sie dafür innerhalb der Europäischen Union einen eigenen Pass. Dieser Heimtierpass kostet etwa 15 Euro und wird vom Tierarzt ausgestellt. In diesem ist unter anderem vermerkt, ob das Haustier eine gültige Tollwutimpfung hat. Des weiteren brauchen zur Identifizierung einen elektronischen Mikrochip. Auch dieser wird vom Tierarzt eingesetzt, die Kosten allerdings können dabei stark variieren. Auch hierbei gelten allerdings je nach Urlaubsland unterschiedliche Zusatzbestimmungen. So ist bei der Einreise nach Irland beispielsweise vorgeschrieben, dass die Tollwutimpfung am gleichen Tag, oder aber später als die sogenannte „Chipung“ erfolgt ist.
Für Herrchen und Frauchen ist auch eine wichtige Frage bei Flugreisen mit dem Haustier die Frage, wie der geliebte Vierbeiner transportiert werden wird. Je nach Fluglinie und Flughafen kann die Unterbringung des Haustieres unterschiedlich gehandhabt werden. Immer gilt jedoch, dass die mitfliegenden Vierbeiner in einer „auslaufsicheren“ Transportbox reisen müssen. Oft werden auch kleine haustiere nicht in der Flugkabine akzeptiert und müssen ihre Reise im Gepäckraum des Flugzeuges antreten. Dies nicht nur für große Hunde, sondern auch für Vögel, Hamster, Meerschweinchen oder Reptilien.

Urlaubsliebe auf vier Beinen

Sommerzeit ist Reisezeit. Schon manch ein Urlauber hat in einem meist südlichen Urlaubsland sein Herz verloren. An den herrenlosen Hund, der den Urlaub begleitete, oder die abgemagerte Katze, die ihm in seinem Urlaubsparadies zulief.

Doch kann man nicht einfach diese Liebe auf vier Pfoten  im Handgepäck nach Deutschland mitnehmen. Oft endet dann die Reise vorzeitig am deutschen Flughafen auf Grund mangelhaftem oder fehlendem Tollwutimpfschutz.

Kann für die mitgebrachten Hunde oder Katzen kein Impfschutz vorgewiesen werden, so sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, die Tiere unter Quarantäne zu stellen. Das bedeutet für die Tiere für einen längeren Zeitraum kein Kontakt zu Artgenossen oder Besitzer. Des weiteren können sich die Kosten für die Quarantäne schnell auf über 1000 Euro belaufen.

Besonders in Urlaubsländern wie Kroatien oder auch Ungarn ist die Tollwut noch weit verbreitet. Daher ist die Gefahr, die vierbeinige Urlaubsliebe könnte infiziert sein hier auch besonders hoch. Auch ist bei vielen Ländern, in denen das Tollwutrisiko als besonders hoch eingestuft ist, neben der Tollwutimpfung auch eine Blutuntersuchung mit Nachweis des Impfschutzes bei der Einreise nach Deutschland vorgeschrieben.

Wer seine vierbeinige Urlaubsliebe nach dem Urlaub mit nach Deutschland nehmen möchte, der sollte sich zuvor gut informieren, welche Bestimmungen dafür gelten, beziehungsweise, welche Impfungen der Hund oder die Katze haben. Auf diese Weise können böse Überraschungen am Flughafen vermieden werden und einem Leben mit dem neuen Hausgenossen steht nichts im Wege.