Flugreisen mit Bello und Co

Der Sommer ist bekanntlich die beliebteste Reisezeit. Dies gilt natürlich auch für Haustierbesitzer. Besonders aber bei Flugreisen müssen Herrchen und Frauchen einige Richtlinien beachten, denn einfach Hund oder Katze im „Handgepäck“  mit in das Flugzeug zu nehmen geht nicht.
Wenn Haustiere mit auf Flugreisen gehen sollen, so benötigen sie dafür innerhalb der Europäischen Union einen eigenen Pass. Dieser Heimtierpass kostet etwa 15 Euro und wird vom Tierarzt ausgestellt. In diesem ist unter anderem vermerkt, ob das Haustier eine gültige Tollwutimpfung hat. Des weiteren brauchen zur Identifizierung einen elektronischen Mikrochip. Auch dieser wird vom Tierarzt eingesetzt, die Kosten allerdings können dabei stark variieren. Auch hierbei gelten allerdings je nach Urlaubsland unterschiedliche Zusatzbestimmungen. So ist bei der Einreise nach Irland beispielsweise vorgeschrieben, dass die Tollwutimpfung am gleichen Tag, oder aber später als die sogenannte „Chipung“ erfolgt ist.
Für Herrchen und Frauchen ist auch eine wichtige Frage bei Flugreisen mit dem Haustier die Frage, wie der geliebte Vierbeiner transportiert werden wird. Je nach Fluglinie und Flughafen kann die Unterbringung des Haustieres unterschiedlich gehandhabt werden. Immer gilt jedoch, dass die mitfliegenden Vierbeiner in einer „auslaufsicheren“ Transportbox reisen müssen. Oft werden auch kleine haustiere nicht in der Flugkabine akzeptiert und müssen ihre Reise im Gepäckraum des Flugzeuges antreten. Dies nicht nur für große Hunde, sondern auch für Vögel, Hamster, Meerschweinchen oder Reptilien.

Auch Hunde sollten versichert sein

Für den Menschen ist es selbstverständlich, für alle Eventualitäten des Lebens Versicherungen abzuschließen. Für Hundehalter sollte es ebenso selbstverständlich sein, dergleichen bei ihrem vierbeinigen Freund zu verfahren. Dabei steht die Versicherung für den vierbeinigen Hausbenossen nicht nur für die Absicherung des Hundes im Falle einer Krankheit ein, sondern auch bei Operationen oder vom Hund verursachten Schäden. Hierbei kann eine Hundeversicherung den Hundehalter von Kosten und möglichen auftretenden Schadensersatzforderungen frei halten.

Da Hunde nicht über eine Art gesetzlichen Schutz im Krankheitsfall verfügen, müssen die Tierarztkosten ebenso wie Kosten der Tierklinik in jedem Falle von Herrchen oder Frauchen beglichen werden. Ein solcher Fall kann bei Hunden schnell eintreten. Ist beispielsweise durch eine Knochenfraktur oder das Verschlucken von Kleinteilen eine ambulante oder gar stationäre Behandlung notwendig, so können durchaus Kosten im vierstelligen Bereich auf die Halter zukommen.

Doch auch Schadensersatzanforderungen, wenn der Hund beispielsweise durch Anspringen oder gar einem Biss einer dritten Person Schaden zugefügt hat, können teuer werden, denn egal ob der Hundehalter in der Situation des Schadens anwesend war oder nicht, so ist er laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftbar für alle durch sein Tier verursachten Schäden.
Es lohnt sich also für Hundehalter über den Abschluss einer Hundeversicherung nachzudenken und so Hund und Halter für alle Fälle abzusichern.

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