Die Pferdeversicherung – Sicherheit für Ross und Reiter

Pferde strahlen Ruhe und Friedfertigkeit aus, sind der Inbegriff von Eleganz und Freiheit. Die Anschaffung und Pflege eines Pferdes jedoch ist mit teilweise extrem hohen Kosten verbunden. Im Krankheitsfalle des Tieres, oder gar bei einem durch das Pferd verursachten Schaden, belaufen sich die auf den Pferdehalter zukommenden Kosten oft in astronomische Höhen. Der Abschluss einer Pferdeversicherung bietet hier nicht nur Sicherheit für Ross, sondern auch für den Reiter.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass Pferdehalter im Falle eines durch ihr Tier verursachten Schadens, in voller Höhe haftbar gemacht werden können. Dabei ist es unerheblich, ob der Pferdehalter zum Zeitpunkt der Entstehung des Schadens anwesend war oder nicht. Ein solcher Fall tritt schnell ein. Seien es Kleinigkeiten wie eine zerbissene Satteldecke oder eine eingetretene Boxentür. Schlimmer noch der Fall, wenn durch einen Tritt des Pferdes andere Personen zu Schaden kommen. Eine Pferdeversicherung tritt in solchen Fällen für den entstandenen Schaden ein.
Auch bei Krankheit oder Verletzung des Pferdes greift die Pferdeversicherung. Gerade Verletzungen an den Beinen, Lungenentzündung oder Koliken sind bei Pferden keine Seltenheit. Die Behandlungskosten auch für eine unter Umständen notwendig werdende Operation können über eine Pferdeversicherung abgedeckt werden. Ebenso kann bei einer Pferdeversicherung ein Unfallschutz für Reiter abgeschlossen werden, der nicht nur den Pferdehalter, sondern alle Personen einschließt, die mit dem versicherten Pferd reiten.

Auch Hunde sollten versichert sein

Für den Menschen ist es selbstverständlich, für alle Eventualitäten des Lebens Versicherungen abzuschließen. Für Hundehalter sollte es ebenso selbstverständlich sein, dergleichen bei ihrem vierbeinigen Freund zu verfahren. Dabei steht die Versicherung für den vierbeinigen Hausbenossen nicht nur für die Absicherung des Hundes im Falle einer Krankheit ein, sondern auch bei Operationen oder vom Hund verursachten Schäden. Hierbei kann eine Hundeversicherung den Hundehalter von Kosten und möglichen auftretenden Schadensersatzforderungen frei halten.

Da Hunde nicht über eine Art gesetzlichen Schutz im Krankheitsfall verfügen, müssen die Tierarztkosten ebenso wie Kosten der Tierklinik in jedem Falle von Herrchen oder Frauchen beglichen werden. Ein solcher Fall kann bei Hunden schnell eintreten. Ist beispielsweise durch eine Knochenfraktur oder das Verschlucken von Kleinteilen eine ambulante oder gar stationäre Behandlung notwendig, so können durchaus Kosten im vierstelligen Bereich auf die Halter zukommen.

Doch auch Schadensersatzanforderungen, wenn der Hund beispielsweise durch Anspringen oder gar einem Biss einer dritten Person Schaden zugefügt hat, können teuer werden, denn egal ob der Hundehalter in der Situation des Schadens anwesend war oder nicht, so ist er laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftbar für alle durch sein Tier verursachten Schäden.
Es lohnt sich also für Hundehalter über den Abschluss einer Hundeversicherung nachzudenken und so Hund und Halter für alle Fälle abzusichern.

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