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Auch Hunde sollten versichert sein

Für den Menschen ist es selbstverständlich, für alle Eventualitäten des Lebens Versicherungen abzuschließen. Für Hundehalter sollte es ebenso selbstverständlich sein, dergleichen bei ihrem vierbeinigen Freund zu verfahren. Dabei steht die Versicherung für den vierbeinigen Hausbenossen nicht nur für die Absicherung des Hundes im Falle einer Krankheit ein, sondern auch bei Operationen oder vom Hund verursachten Schäden. Hierbei kann eine Hundeversicherung den Hundehalter von Kosten und möglichen auftretenden Schadensersatzforderungen frei halten.

Da Hunde nicht über eine Art gesetzlichen Schutz im Krankheitsfall verfügen, müssen die Tierarztkosten ebenso wie Kosten der Tierklinik in jedem Falle von Herrchen oder Frauchen beglichen werden. Ein solcher Fall kann bei Hunden schnell eintreten. Ist beispielsweise durch eine Knochenfraktur oder das Verschlucken von Kleinteilen eine ambulante oder gar stationäre Behandlung notwendig, so können durchaus Kosten im vierstelligen Bereich auf die Halter zukommen.

Doch auch Schadensersatzanforderungen, wenn der Hund beispielsweise durch Anspringen oder gar einem Biss einer dritten Person Schaden zugefügt hat, können teuer werden, denn egal ob der Hundehalter in der Situation des Schadens anwesend war oder nicht, so ist er laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftbar für alle durch sein Tier verursachten Schäden.
Es lohnt sich also für Hundehalter über den Abschluss einer Hundeversicherung nachzudenken und so Hund und Halter für alle Fälle abzusichern.

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