Der ADAC wies kurz vor der beginnenden Urlaubssaison noch einmal darauf hin, dass die Anschnallpflicht auch für die Vierbeiner gelten würde. Ist der Hund oder die Katze nicht angeschnallt, erhält der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und drei Punkte in Flensburg, denn Tiere gelten als Ladung und diese muss vorschriftsgemäß gesichert werden.
Dafür sollten die Hunde und Katzen die Fahrt in Transportboxen verbringen, damit sie im Falle eines Unfalls nicht zu gefährlichen Geschossen im Fahrzeug werden. Für die Hundeboxen gibt es spezielle Gurtsysteme, mit denen die Box im Auto befestigt werden kann. Der deutsche Automobilclub maß bei einem Crashtest mit einem Hunde-Dummy, dass sich das Gewicht eines Hundes bei einem Crash mit 50 Km/h verdreißigfacht.
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